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Verpackungsgesetz: Bußgelder für 2000 Unternehmen erwartet

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat aktuell in ca. 2.000 Fällen Auffälligkeiten in den Jahres- und Quartalsmeldungen der Hersteller und Systeme festgestellt und diese zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten an die Länder übergeben. Unternehmen, die die Pflichten des Verpackungsgesetzes nicht einhalten, drohen nun Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000 Euro. Die Einhaltung der im Verpackungsgesetz geregelten Pflichten sollte daher umgehend geprüft werden.

Ausweislich der Zentralen Stelle Verpackungsregister missachten nach wie vor viele Hersteller und Händler die Pflicht, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren, Datenmeldungen über die pro Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen vorzunehmen und die Entsorgung von Verpackungen über ein (duales) System zu bezahlen. Die Compliance im Bereich Verpackungsgesetz weise ein relativ niedriges Niveau auf.

Zur Meldung unter verpackungsregister.org

Kernziel des Verpackungsgesetzes ist die Minimierung der Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt und damit die umweltgerechtere Gestaltung sowie Vermeidung von mit Produkten gefüllten Verpackungen. Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG) führte neue Pflichten u.a. für Hersteller, Vertriebsunternehmen, Sachverständige, Duale Systeme ein. Dazu gehört vor allem, dass sich alle Verpflichteten im Verpackungsregister LUCID registrieren und Datenmeldungen zu den durch diese pro Jahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an das Register melden. Zum Abgleich melden die (dualen) Systeme ebenfalls Daten an die Zentrale Stelle Verpackungsregister.

Siehe auch: https://awpr.de/news/neues-verpackungsgesetz-tritt-am-1-januar-2019-in-kraft/#more-5129

Bei Fragen zum Verpackungsgesetz stehen wir gerne zur Verfügung.