Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Amazon verlangen kann, dass sog. Drittanbieter auf amazon.de ihre Produkte nicht mit „gekauften“ Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben.
» weiterlesen ...Eine Vielzahl von Unternehmen ermöglichen zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Telearbeit bzw. das „HomeOffice“. Nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Anforderungen und dem Geschäftsgeheimnisgesetz obliegt es dem Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zum Schutze dieser Daten zu treffen.
» weiterlesen ...Die AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB wurde zum 31.12.2020 beendet.
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