Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Amazon verlangen kann, dass sog. Drittanbieter auf amazon.de ihre Produkte nicht mit „gekauften“ Bewertungen bewerben, ohne kenntlich zu machen, dass die Tester einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben.
» weiterlesen ...Eine Vielzahl von Unternehmen ermöglichen zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Telearbeit bzw. das „HomeOffice“. Nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Anforderungen und dem Geschäftsgeheimnisgesetz obliegt es dem Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zum Schutze dieser Daten zu treffen.
» weiterlesen ...Heiko Schöning und Stefan Sander, beide Fachanwälte für Informationstechnologierecht, verstärken AWPR zum 01.03.2021 und stellen die Weichen für die planmäßige Entwicklung der Datenschutz- und IT-Rechtspraxis von AWPR.
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