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Zur Verwechslungsgefahr zwischen Zeitschriftentitel und Marke

Wird für eine Zeitschrift ein Titel verwendet, der für einen Dritten als Marke für belletristische Werke, einschließlich Liebesromane, geschützt ist, wird die Marke hierdurch nicht zwangsläufig verletzt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 12. Mai 2016 hervor.

Geklagt hatte die Inhaberin der für Druckerzeugnisse, nämlich romantische Belletristik (einschließlich Liebesromane) geschützten Wortmarke „MIRA“. Sie sah ihr Markenrecht durch eine unter dem Titel „MIRA“ veröffentlichte Frauenzeitschrift verletzt und verlangte vom Zeitschriftenverlag Unterlassung und Schadensersatz. Das OLG Hamburg wies die Klage jedoch zurück, da die Verwendung der Bezeichnung „MIRA“ als Zeitschriftentitel nicht markenmäßig erfolge. Denn der Zeitschriftentitel stelle keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Zeitschrift dar.

Zwar sei anerkannt, dass auch die Titel periodisch erscheinender Druckwerke, wie Zeitschriften, herkunftshinweisend, d. h. markenmäßig verwendet werden könnten. Dies sei allerdings nur dann der Fall, wenn es sich um einen bekannten Titel handele, was vorliegend allerdings auszuschließen war.

Nach Ansicht des OLG Hamburg wäre die Klage aber auch dann unbegründet gewesen, wenn der Titel der Zeitschrift markenmäßig verwendet worden wäre, da es in jedem Fall an der ebenfalls erforderlichen Warenähnlichkeit im Verhältnis zwischen romantischer Unterhaltungsliteratur, insbesondere Liebesromane, und einer periodisch erscheinenden Frauenzeitschriften fehlte.

OLG Hamburg, 12.5.2016, 3 U 129/14

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