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Netzwerkdurchsetzungsgesetz am 1.10.2017 in Kraft getreten

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) ist am 1.10.2017 in Kraft getreten. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, soziale Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten.

Das NetzDG führt gesetzliche Compliance-Regeln ein, die binnen 3 Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes, somit bis zum 1.1.2018, durch ein wirksames Beschwerdemanagement umgesetzt werden mussten. Ferner gilt für soziale Netzwerke nunmehr eine gesetzliche Berichtspflicht über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten. Darüber hinaus ist ein inländischer Zustellungsbevollmächtigter zu benennen. Verstöße sind bußgeldbewährt. Opfer von Persönlichkeitsrechtsverletzungen haben die Möglichkeit, mittels gerichtlicher Anordnung die Bestandsdaten der Verletzer von Diensteanbietern zu erhalten.

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