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MACCOFFEE vs. McDonald’s – Mac ist Mc zu ähnlich

Das Europäische Gericht hat entschieden, dass der Schutz der bekannten Marken des McDonald’s-Konzerns der Eintragung anderer Marken für Nahrungsmittel oder Getränke mit der Vorsilbe „Mac“ oder „Mc“ entgegen stehen kann.

2010 wurde die Eintragung der Unionsmarke MACCOFFEE für Nahrungsmittel und Getränke eines Unternehmens aus Singapur vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zugelassen. Dem Antrag von McDonald’s, die Marke für nichtig erklären zu lassen, gab das EUIPO statt. Die Bekanntheit der Marke McDonald’s für Bewirtungsdienste führe dazu, dass das Publikum eine Verknüpfung zwischen den beiden Marken herstellen könne. Das Europäische Gericht bestätigte diese Entscheidung und wies die Klage des Singapurer Unternehmens dagegen ab. Die Wortelemente „Mac“ und „Mc“ würden sich klanglich und begrifflich ähneln. Hinsichtlich der Marke MACCOFFEE sei zu beachten, dass das „Mac“ in MACCOFFEE identisch oder gleichwertig wahrgenommen werde wie das Wortelement „Mc“ von McDonald‘s. MACCOFFEE könne daher fälschlicherweise der Marke bzw. der Markenfamilie „McDonald’s“ zugeordnet werden. Ferner seien die beiden Marken teils für die gleichen Nahrungsmittel angemeldet und zielten auf dieselben Verbraucherkreise ab. Die Benutzung der Marke MACCOFFEE nutze in unlauterer Weise die Wertschätzung der bekannten Marken von McDonald’s aus, da sie von der Anziehungskraft, dem Ruf und Ansehen von McDonald’s ohne wirtschaftliche Gegenleistung profitiere.

EuG, 05.07.2016, T-518/13

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