Aktuelles
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit dem Beschluss vom 11.02.2021 dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, inwieweit Internethändler Verbraucher über Herstellergarantien für die angebotenen Produkte informieren müssen.
Die Beantwortung der Fragen durch den Gerichtshof der Europäischen Union ist entscheidend für die Informationspflichten im E-Commerce bezüglich möglicher Herstellergarantien. Hierbei geht es um die schon länger diskutierte Frage, in welchen Fällen dem Händler Informationspflichten obliegen. Muss bereits beim Vorliegen einer Herstellergarantie informiert werden oder nur wenn damit auch geworben wird. Darüber hinaus stellt sich die Frage wann damit geworben wird. Reicht bereits ein Hinweis oder wie im vorliegenden Fall ein Link zu einem Produktinformationsschreiben des Herstellers, welches zur Verfügung gestellt wird.
Bei Verstößen gegen etwaige Informationspflichten könnten den Onlinehändlern Abmahnungen drohen (§ 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG i.V.m. § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EGBGB).
Sachverhalt
Die Parteien vertreiben Taschenmesser im Wege des Internethandels. Die Beklagte bot ein Schweizer Offiziersmesser an. Die Angebotsseite enthielt unter „Weitere technische Informationen“ einen Link mit der Bezeichnung „Betriebsanleitung“. Dieser öffnete ein Produktinformationsblatt mit Hinweis auf die Garantie, welche sich „zeitlich unbeschränkt auf jeden Material- und Fabrikationsfehler (für Elektronik 2 Jahr) erstreckt Schäden, die durch normalen Verschleiß oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen, sind durch die Garantie nicht gedeckt.“ Weitere Informationen zur Garantie enthielt das Produktinformationsblatt nicht.
Die Klägerin hat beantragt, der Beklagten zu verbieten, den Absatz von Taschenmessern an Verbraucher mit Hinweisen auf Garantie zu bewerben, ohne hierbei auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers hinzuweisen sowie darauf hinzuweisen, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, und ohne den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes anzugeben.
Die Klage wurde vom LG Bochum abgewiesen, jedoch war die Berufung am OLG Hamm erfolgreich. Der BGH hat nun über die zugelassene Revision zu entscheiden.
Fragen
Löst das bloße Bestehen einer Herstellergarantie die Informationspflicht nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe m der Richtlinie 2011/83/EU aus. Falls dem nicht so ist genügt schon die bloße Erwähnung einer Herstellergarantie im Angebot oder wenn die Erwähnung für den Verbraucher ohne weiteres erkennbar ist.
Besteht eine Informationspflicht, wenn der Verbraucher ohne weiteres erkennen kann, dass der Unternehmer nur Angaben des Herstellers zur Garantie zugänglich macht.
Welche Informationen sind nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe m der Richtlinie 2011/83/EU über das Bestehen und die Bedingungen einer Herstellergarantie zu geben im Vergleich zu den Angaben zur Garantie nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG.
Beschluss v. 11.02.2021, I ZR 241/19
Bei Fragen zu Hinweispflichten im Onlinehandel stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Heiko Schöning und Stefan Sander, beide Fachanwälte für Informationstechnologierecht, verstärken AWPR zum 01.03.2021 und stellen die Weichen für die planmäßige Entwicklung der Datenschutz- und IT-Rechtspraxis von AWPR.
weiterlesen …Die AWPR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde zum 31.12.2020 beendet.
weiterlesen …Mit Urteil vom 26.03.2020 (EuGH Az. C-66/19) hat der EuGH entschieden, dass Verbraucher auch nach Jahren Kreditverträge widerrufen können, wenn sie bei Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags nicht klar und deutlich darüber informiert worden sind, wann das grundsätzliche Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, zu laufen beginnt.
Im Zeitraum Juni 2010 bis März 2016 haben viele Banken und Leasinggesellschaften in der Widerrufsbelehrung die Formulierung verwendet: „Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat. …“.
weiterlesen …Eine Vielzahl von Unternehmen ermöglichen zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Telearbeit bzw. das „HomeOffice“. Nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Anforderungen und dem Geschäftsgeheimnisgesetz obliegt es dem Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zum Schutze dieser Daten zu treffen.
weiterlesen …COVID-19 stellt Unternehmen in Deutschland und weltweit vor unvorhersehbare Herausforderungen. Die Wirtschaft muss den Spagat schaffen, den eigenen Betrieb und den Wertschöpfungsprozess möglichst aufrechtzuerhalten, sich solidarisch zu zeigen und gleichzeitig die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Geschäftspartnern und den Familien zu wahren.
weiterlesen …Seminar des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) von Heiner Beckmann am 06.11.2020 in Heusenstamm
Das Seminar behandelt die grundsätzlichen Rechtsfragen und Probleme des IT-Rechts. Schwerpunkte sind die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen aus IT-Verträgen und Leistungsstörungen.
Referent: Heiner Beckmann
Seminar des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) von Heiner Beckmann am 16.12.2020 in Bochum
Das Seminar behandelt Rechtsfragen, die sich aus der typischen Dreiecksbeziehung zwischen Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferanten ergeben. Dabei werden die aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte mit berücksichtigt.
Referent: Heiner Beckmann
Seminar der Rechtsanwaltskammer Hamm von Heiner Beckmann am 02.09.2020 in Hamm
Das Seminar behandelt Fragen des Computervertrags- und Computerprozessrechts.
Referent: Heiner Beckmann
Seminar der Rechtsanwaltskammer Hamm von Heiner Beckmann am 11.03.2020 in Hamm
Das Seminar behandelt Fragen der Prozesstaktik im Zivilprozess. Dabei werden alle Aspekte von der Antragstellung bis zur Zwangsvollstreckung berücksichtigt.
Referent: Heiner Beckmann
Seminar der Rechtsanwaltskammer Hamm von Heiner Beckmann am 20.11.2019 in Hamm
Das Seminar behandelt die Rechtsfragen, welche sich aus der typischen Dreiecksbeziehung zwischen Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferanten ergeben. Dabei werden die aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte mit berücksichtigt.
Seminar der Rechtsanwaltskammer Koblenz von Heiner Beckmann am 10.04.2019 in Koblenz
Das Seminar behandelt grundsätzliche und aktuelle Probleme des materiellen Baurechts sowie des Bauprozessrechts. Mit berücksichtigt werden die Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH sowie prozesstaktische Fragen.
Vom 07.12. – 08.12.2018 findet die 16. Jahresarbeitstagung Gewerblicher Rechtsschutz des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. (DAI) in Hamburg unter der Leitung von Herrn Dr. Jürgen Apel statt. Die Tagung widmet sich u.a. der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht sowie weiteren Themen wie „Digitalisierung und Recht in Produktion und Handel“ und „Künstliche Intelligenz und deren Auswirkungen auf Vertrieb, Handel und Produktion“.
Seminar der HERA FortbildungsGmbH (RAK Frankfurt) von Heiner Beckmann am 01.12.2018 in Frankfurt am Main
Das Seminar behandelt die grundsätzlichen Rechtsfragen und Probleme des IT-Rechts. Schwerpunkte sind die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen aus IT-Verträgen und Leistungsstörungen.
Seminar des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) von Heiner Beckmann am 21.11.2018 in München
Das Seminar behandelt die Rechtsfragen, welche sich aus der typischen Dreiecksbeziehung zwischen Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferanten ergeben. Dabei werden die aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte mit berücksichtigt.
„Computervertrags- und Computerprozessrecht in der Praxis“ – Seminar der Rechtsanwaltskammer Hamm von Heiner Beckmann am 19.09.2018 in Hamm
Seminar der HERA FortbildungsGmbH (RAK Frankfurt) von Heiner Beckmann am 30.11.2018 in Frankfurt am Main
Das Seminar behandelt grundsätzliche und aktuelle Probleme des materiellen Baurechts sowie des Bauprozessrechts. Mit berücksichtigt werden die Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH sowie prozesstaktische Fragen.
Seminar des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) von Heiner Beckmann am 10.10.2017 in Berlin
Das Seminar behandelt die grundsätzlichen Rechtsfragen und Probleme des IT-Rechts. Schwerpunkte sind die prozessuale Durchsetzung von Ansprüchen aus IT-Verträgen und Leistungsstörungen.
Referent: Heiner Beckmann
Seminar des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) / Rechtsanwaltskammer Düsseldorf von Heiner Beckmann am 13.06.2017 in Düsseldorf
Das Seminar behandelt die Rechtsfragen, welche sich aus der typischen Dreiecksbeziehung zwischen Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferanten ergeben. Dabei werden die aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte mit berücksichtigt.
Referent: Heiner Beckmann