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AWPR führt Streit um Nichteingetragenes Europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster für Mandantin zum EuGH

Mit Leitsatzentscheidung I ZR 74/10 vom 16.08.2012 hat der Bundesgerichtshof das von AWPR für die Mandantin geführte Verfahren ausgesetzt und zahlreiche Fragen zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Der EuGH ist aufgefordert, grundsätzliche Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG 6/2002) zu beantworten.

Link: BGH-Beschluss_ I ZR 74/10