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Allgemein

13.06.2024
Handelsblatt „Deutschlands BESTE Anwälte 2024“

Das Handelsblatt hat am 13.06.2024 erneut „Deutschlands BESTE Anwälte“ in unterschiedlichen Rechtsgebieten auf Basis der 16. Ausgabe des US-Verlags „Best Lawyers“ ausgezeichnet.

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19.06.2023
Handelsblatt „Deutschlands BESTE Anwälte 2023“

Auf Basis der 15. Ausgabe des US-Verlags „Best Lawyers“ hat das Handelsblatt am 16.06.2023 unter anderem „Deutschlands BESTE Anwälte 2023“ und Kanzleien in unterschiedlichen Fachgebieten ausgezeichnet.

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10.12.2022
Menschenrechte

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet.

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04.03.2021
BVerfG zum immateriellen Schadensersatz nach DS-GVO

Mit Beschluss vom 14.01.2021 hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 2853/19) einer Urteilsverfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG stattgegeben. Das Gericht hätte die streitgegenständliche Frage bezüglich des Schmerzensgeldanspruchs wegen datenschutzwidriger Verwendung einer E-Mailadresse zu Werbezwecken dem EuGH vorlegen müssen.

Sachverhalt

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war ein Urteil des AG Goslar vom 27. September 2019 (Az. 28 C 7/19). Der dortige Kläger und Beschwerdeführer erhielt eine Werbe-Mail an seine berufliche E-Mail-Adresse. Neben Unterlassung beantragte der Kläger auf Grundlage von Art. 82 DSGVO ein Schmerzensgeld von mindestens 500 €.

Nach Art. 82 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

Das Amtsgericht Goslar gab der Klage überwiegend statt, lehnte jedoch den Schmerzensgeldanspruch mit der Begründung ab, die Erheblichkeitsschwelle sei nicht überschritten. Eine einzige Werbe-Mail, die klar erkennbar als solche zu identifizieren sei, würde den Kläger nicht erheblich stören. Die Frage, ob die Erheblichkeitsschwelle der deutschen Rechtsprechung in Bezug auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch im Unionsrecht (DSGVO) gelte, warf das Gericht auf, verzichtete gleichwohl auf ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH.

Gegen dieses Urteil legte der Kläger Verfassungsbeschwerde nach Art. 101 Abs. 1 Satz. 2 GG ein, da er in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt sei. Das Amtsgericht hätte den EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 Abs. 3 AEUV anfragen müssen. Die Richter in Karlsruhe gaben ihm Recht und sahen das Recht des Klägers auf den gesetzlichen Richter verletzt.

Bisherige Entscheidungspraxis

Die bisherige Rechtsprechung offenbart, dass die nationalen Gerichte bislang eher zurückhaltend mit dem Zusprechen von immateriellem Schadensersatz wegen Verletzungshandlungen nach Maßgabe der DSGVO sind. Zwar wird im Lichte von Art. 82 DSGVO überwiegend keine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts gefordert, gleichwohl üben sich ordentliche Gerichte und Arbeitsgerichte in Zurückhaltung bei der Zuerkennung von Schmerzensgeld, insbesondere bei bloßen Bagatellverstößen. Dies mag sich mit der Rechtsprechung des EuGH in Zukunft ändern.

BVerfG Beschluss vom 14. Januar 2021 (Az. 1 BvR 28531/19)

AG Goslar Urteil vom 27. September 2019 (Az. 28 C 7/19)

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11.09.2018
Neues Verpackungsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft

Die derzeit gültige Verpackungsverordnung wird zum 1. Januar 2019 durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen abgelöst. Das Verpackungsgesetz definiert neue abfallwirtschaftliche Ziele und sieht neue Pflichten für Hersteller, Vertriebsunternehmen, Sachverständige, Duale Systeme etc. vor. Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 200.000 Euro.

Die Führung des Registers der systembeteiligungspflichtigen Hersteller, die Prüfung der Vollständigkeitserklärungen sowie weitere hoheitliche Aufgaben wie etwa Entgegennahme und Prüfung der Jahres- und Quartalsmeldungen übernimmt künftig die neu errichtete Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (www.verpackungsregister.org).

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07.11.2016
Die aktuelle Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH zum Baurecht und aktuelle Probleme zum Bauprozessrecht

Seminar der HERA FortbildungsGmbH (RAK Frankfurt) von Heiner Beckmann am 22.11.2016 in Frankfurt am Main

Das Seminar behandelt grundsätzliche und aktuelle Probleme des materiellen Baurechts sowie des Bauprozessrechts. Mit berücksichtigt werden die Rechtsprechung des 7. Zivilsenats des BGH sowie prozesstaktische Fragen. Die Veranstaltung richtet sich an im Baurecht tätige Rechtsanwälte und interessierte Architekten.

Referent: Heiner Beckmann

Weitere Informationen

18.09.2014
Risiken des Unternehmens und Haftung des Managements beim Import und Vertrieb von Waren

Aktuelle Entwicklung im Urheber-, Design- und Nachahmungsschutz – nicht recherchierbare Rechte als Importfalle

  • Erhöhte Gefahr der Verletzung von Rechten Dritter durch erweiterte und nicht recherchierbare Designrechte
  • Konsequenzen aus den Entscheidungen „Geburtstagszug“ des BGH und der Entscheidung „Gartenpavillon“ sowie „Millen Fashions“ des EuGH
  • Erweiterung oder Einengung der Leistungsschutzrechte im Rahmen des § 4 Nr. 9 UWG (vermeidbare Herkunftstäuschung) durch aktuelle Entscheidungen?

BGH GRUR 2012, 1155 – Sandmalkasten
Schutz einfacher Formen (BGH WRP 2013, 1336 – Einkaufswagen)
Bestehender Ersatz- und Erweiterungsbedarf zum Originalprodukt (BGH WRP 2013, 1188-Regalsystem)

  • Besondere Gestaltungsanforderungen in der Vertragspraxis bei Verträgen mit kreativen Mitarbeitern
  • Besondere Anforderungen an die Dokumentation
  • Neue Anmeldestrategien zur Risikominimierung

 

Produkthaftung in der Unternehmenspraxis

  • Typische Haftungsszenarien bei mittelständischen Unternehmen
  • Eckpunkte des Haftungssystems / Abgrenzung zur Gewährleistung
  • Konsequenzen für die Vertragsgestaltung
  • Risikoszenarien und deren Bewältigung in der Unternehmenspraxis anhand von Case Studies

 

Haftungsrisiken des Managements

  • Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung und daraus hergeleitete Rechtspflichten
  • Das System der Innen- und Außenhaftung des Managements
  • Verkehrspflichten bei der Organisation und der Überwachung des Unternehmens
  • Grenzen der Haftung durch Business Judgment Rule
  • Die Garantenpflichten des Compliance-Beauftragten zur Verhinderung von Pflichtverletzungen und Straftaten
  • Besondere Risiken bei unterlassenen Handlungen
  • Risiken bei der Herstellung von Produkten und Produktbeobachtungspflichten
  • Risiken einer unterkapitalisierten Gesellschaft
  • Organisationspflichten des Managements im Bereich der IT