Wettbewerbsrecht

Als regulatorischer Rahmen tangiert das Wettbewerbsrecht das wirtschaftliche Handeln aller Branchen beginnend mit dem Verbot irreführender Werbung oder unlauterer Geschäftspraktiken bis hin zur spezialgesetzlichen Regelung der Werbung im Lebensmittel- und Heilmittelbereich.

Der regulatorische Rahmen des Wettbewerbsrechts wird maßgeblich durch Richtlinien und Verordnungen der EU bestimmt, was dazu führt, dass Entwicklungen in Brüssel frühzeitig beobachtet und in Strategien der werbenden Wirtschaft und von Markenartiklern frühzeitig Berücksichtigung finden müssen.

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Marketingstrategien und multimedialer Werbekampagnen. Wir wirken rechtlich bei der rechtskonformen Gestaltung international agierender Internetplattformen ebenso mit, wie an der rechtskonformen Ausgestaltung von Onlineshops im B2B- und B2C-Bereich. Das klassische Instrumentarium zur Bekämpfung irreführender und unzulässiger vergleichender Werbung, unlauterer Nachahmungen oder anderer unlauterer geschäftlichen Handlungen sind die wettbewerbsrechtliche Abmahnung und das Führen von Verfahren der einstweiligen Verfügung. Unsere schnelle anwaltliche Reaktionszeit ermöglicht eine schnellstmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte in diesem Bereich.

  • Beratung bei sämtlichen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung bei der Erstellung von Werbe- und Merchandisingstrategien
  • Beratung und Vertretung im Bereich ergänzender Leistungs- und Designschutz
  • Unterstützung bei behindernden Maßnahmen eines Wettbewerbers
  • Schutz vor unlauterem Wettbewerb
  • Verfolgung irreführender Werbung