Wir beraten im gesamten Bereich des Lebensmittelrechts, welches nach wie vor im Fokus der öffentlichen und politischen Diskussion steht. Unter den Begriff „Lebensmittel“ fallen eine Vielzahl von Produkten, insbesondere auch Nahrungsergänzungsmittel, diätetische oder neuartige Lebensmittel.
Die komplexen Anforderungen an die Lebensmittelbranche wurden zwischenzeitlich in vielen Bereichen auf europäischer Ebene harmonisiert, wie beispielhaft durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung) oder die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (Anreicherungsverordnung). Insbesondere der Themenbereich „Werbung und Werbebeschränkungen“ für Lebensmittel und die Umsetzung der Health-Claims-Verordnung führen in der Praxis jedoch zu erheblichen Unsicherheiten und erhöhten Anforderungen an die Werbeaussagen und Risikostrategien.
- Beratung bei der Erstellung von Werbe- und Risikostrategien bezüglich der Werbung und Kennzeichnung für Lebensmittel / Nahrungsergänzungsmittel, insbesondere Health-Claims und sonstige Werbemaßnahmen
- Prüfung der Vertriebsfähigkeit von Lebensmitteln, insbesondere Nahrungsergänzungsmitteln, Diätetika und Functional Food
- Abgrenzung von Lebensmitteln gegenüber Arzneimitteln, Kosmetika, Medizinprodukten
- Beratung im Bereich von Zusatzstoff- und Novel Food
- Vertretung in Wettbewerbsstreitigkeiten und sonstigen Verfahren
