Beschaffung und Vertrieb

Unter Beschaffung und Vertrieb verstehen wir sämtliche Handlungen und Vorgänge, die den Weg eines Produktes von der Produktion bis zur endgültigen konsumtiven Verwendung der Ware betreffen.

In diesem Kontext entwickeln und gestalten wir mit Unternehmen die zweckmäßigen Beschaffungs- und Vertriebsstrukturen unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Zivil-, Handels-, Steuer- und Kartellrechts.

Zahlreiche europäische Richtlinien und Verordnungen prägen die einzelvertraglichen Regelungen bereits im rein nationalen Handel. Wir steuern das nationale und internationale Vertragsmanagement von Unternehmen und begleiten diese bei grenzüberschreitenden Sachverhalten in einem Netzwerk spezialisierter Rechtsanwälte an den bedeutenden internationalen Standorten.

Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung im Verhandlungsmanagement komplexer Liefer- und Bezugsverträge in Hightech-Bereichen der Medizin, IT, Elektrotechnik, Maschinenbau und Automotive.

  • Internationale Rahmenverträge
  • Vertriebskartellrecht
  • Gebiets- bzw. Kundenschutz- und Wettbewerbsklauseln
  • Einkaufs- und Verkaufsbedingungen (AGB-Gestaltung)
  • UN-Kaufrecht
  • selektive Vertriebssysteme
  • Know-How- und Technologietransferverträge
  • Franchise und Franchisesysteme
  • internationales Vertragsmanagement
  • E-Commerce