post_thumbnail

Effizienzklasse Angaben in Online-Shops auf gesonderter Internetseite zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Shops Informationen, die die Effizienzklasse von Elektrogeräten betreffen, auf einer verlinkten gesonderten Internetseite bereithalten dürfen. Der Verweis auf eine solche gesonderte Webseite sei rechtmäßig.

In dem Verfahren verkaufte die Beklagte Fernseher in einem Online-Shop. Sie verwies für Angaben zur Effizienzklasse der Fernseher auf eine neue Internetseite. Eine Besucherin der Webseite hielt dies für unzulässig und klagte gegen die Shopbetreiberin. Der BGH begründete seine zugunsten der Betreiberin des Online-Shops ausgefallene Entscheidung damit, dass der europäischen Regelung zur Angabe der Effizienzklasse nicht eindeutig zu entnehmen sei, dass diese auf derselben Webseite stehen muss. Die Angabe müsse lediglich „bei“ dem Produkt, hier dem Fernseher, stehen. Davon sei der Link auf eine gesonderte Internetseite umfasst, so die Richter.

BGH, 04.02.2016, I ZR 181/14

Bei weiteren Fragen zum IT-Recht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.