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Bundestag beschließt neues Gesetz zum Urheberrecht für die Wissenschaft

Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) verabschiedet. Das Gesetz dient der Schaffung übersichtlicher und einfach verständlicher Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im digitalen Zeitalter. Das Gesetz tritt am 1. März 2018 in Kraft.

Das neue Gesetz fügt neue Schrankenregelungen in das Urhebergesetz ein. Dies betrifft unter anderem die Verwendung von Werken im Unterricht und der Lehre an Bildungseinrichtungen, die Verwendung von Werken für wissenschaftliche Forschung, das sogenannten Text- und Data Mining sowie verschiedene Erlaubnisse für Bibliotheken.

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