Dominik Rücker zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht ernannt
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat Herrn RA Dominik Rücker die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu führen. Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in den jeweiligen Fachgebieten nachzuweisen.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat Herrn RA Dominik Rücker die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu führen. Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung sind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in den jeweiligen Fachgebieten nachzuweisen.